Gefördert werden die Kosten von externen beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte Fachkräfte für die digitale und ökologische Transformation qualifizieren. Die Förderung ist branchen- und technologie offen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung aufweisen.
Skills Schecks – Wichtige Eckdaten:
- Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich, insbesondere kleine und mittlere Unterehmen (KMU). Nicht einreichberechtigt sind: Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), Unternehmen in Gründung, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Selbstverwaltungskörper sowie staatliche Verwaltungen, Behörden und Gemeinden.
- Es kann maximal 1 Scheck pro Person pro Ausschreibung und in Summe max. 5 Schecks je Unternehmen gefördert. Für jede Person kann nur eine Weiterbildung gefördert werden. Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.
- Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag. Die Förderquote beträgt maximal 50% der förderbaren externen Weiterbildungskosten, wobei der Förderbetrag pro Mitarbeiter:in und somit pro Scheck auf EUR 5.000 Euro begrenzt ist.
- Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden. Die Ausschreibung wird vor dem 15.12.2026 geschlossen, falls die Förderungsmittel vorzeitig ausgeschöpft sind.
- Die Weiterbildung muss spätestens 4 Wochen nach Antragstellung beginnen und innerhalb von 18 Monaten ab Datum der Antragstellung abgeschlossen werden.
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