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CRA-Assessment

Der Cyber Resilience Act (VO EU 2024/2847) betrifft alle vernetzten Produkte – das sind Geräte aber auch Software. Für eine Marktzulassung in der EU müssen diese Produkte ab 2027 ein CE-Label erlangen. Dazu sind Hersteller auf unterschiedlich aufwendige Verfahren zur Konformitätsbewertung angewiesen. Diese Mechanismen sind an sich nichts neues – die Konformitätsbewertung von Cybersicherheitsmaßnahmen allerdings schon!

Das CRA-Assessment zielt darauf ab, eine Einschätzung über den Reife- bzw. Erfüllungsgrad des Unternehmens hinsichtlich der im Unternehmen umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen (Risikomanagementmaßnahmen) hinsichtlich der Anforderungen des CRA (Anhang I) durchzuführen.

Benefits

  • Erhebung des IST-Stands in Form von Workshops gemeinsam mit dem Kernteam des Auftraggebers.
  • Standortbestimmung in der Umsetzung der vom CRA geforderten Cybersicherheitsmaßnahmen sowie die Einschätzung des Reife- bzw. Erfüllungsgrad dieser Anforderungen.
  • Die Ergebnisse werden in Form einer Managementpräsentation aufbereitet bzw. als Maßnahmenkatalog zur Verfügung gestellt.
  • Management-Awareness für Sicherheitsprobleme durch Aufzeigen von blinden Flecken.
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