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DSGVO/TOM-Beratung („Artikel 32“-Audit/Beratung)

Im Zusammenspiel von Datenschutz und Informationssicherheit können Vollständigkeit und Wirksamkeit von Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM), die im Rahmen der Verpflichtung zum Datenschutz durch Technikgestaltung des Art. 32 der DSGVO eingerichtet sind, überprüft werden.

Diese Überprüfung erfolgt in Form von Audits vor Ort und/oder online und in Zusammenarbeit unserer Datenschutz- und InformationssicherheitsexpertInnen.

Die Ergebnisse der Überprüfung werden in Form von Zwischen- und Endberichten übergeben, die den Ist-Stand aus den Perspektiven der Datenschutz-Compliance und Informationssicherheit festhalten. Im Fall von Abweichungen werden eine Risikoabschätzung getroffen und Empfehlungen zur Verbesserung abgegeben.

Bei der Umsetzungsbegleitung und Nachkontrolle unterstützen wir auf Wunsch durch Beratung in Form von Workshops, Schulungen, Dokumentenreviews oder Folge-Audits.

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